Spätestens mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie „2014/95/EU“, die 2017 in Kraft tritt, sollen auch Industriegüterhersteller regelmäßig über ihre nichtfinanziellen, sozialen und umweltbezogenen Aktivitäten berichten. Doch nicht nur die Berichtspflicht macht die Kommunikation zu ihren CSR-Aktivitäten für B2B-Unternehmen obligatorisch. CSR-Berichte schaffen regelrecht Wettbewerbsvorteile: Denn industrielle Einkäufer achten mittlerweile zunehmend auf soziales und ökologisches Engagement von